Rechtsstellung

Rechtsstellung
f <-, -en> юр правовой статус

Универсальный немецко-русский словарь. 2014.

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  • Rechtsstellung — Rẹchts|stel|lung, die (Rechtsspr.): rechtliche Stellung: die R. von Ausländern. * * * Rẹchts|stel|lung, die (Rechtsspr.): rechtliche Stellung: die R. von Ausländern …   Universal-Lexikon

  • Rechtsstellung — Rẹchts|stel|lung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge — Parteien des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge: Parteien des Abkommens von 1951 …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht — Basisdaten Titel: Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht Abkürzung: TierVerbG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • Militärrechtswesen im antiken Rom — Dem Militärrechtswesen im antiken Rom fehlte in Zeiten der Republik und in den ersten Zeiten des Prinzipats eine kodifizierte Rechtsordnung in Form eines Militärstrafrechts. Die Legitimation der Rechtsprechung innerhalb der Armee wurde anfänglich …   Deutsch Wikipedia

  • Außereheliches Kind — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehelich — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehelichkeit — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Europäisches Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Unehelich — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia


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