- Rechtsstellung
- f <-, -en> юр правовой статус
Универсальный немецко-русский словарь. 2014.
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Rechtsstellung — Rẹchts|stel|lung, die (Rechtsspr.): rechtliche Stellung: die R. von Ausländern. * * * Rẹchts|stel|lung, die (Rechtsspr.): rechtliche Stellung: die R. von Ausländern … Universal-Lexikon
Rechtsstellung — Rẹchts|stel|lung … Die deutsche Rechtschreibung
Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… … Deutsch Wikipedia
Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge — Parteien des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge: Parteien des Abkommens von 1951 … Deutsch Wikipedia
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht — Basisdaten Titel: Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht Abkürzung: TierVerbG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland … Deutsch Wikipedia
Militärrechtswesen im antiken Rom — Dem Militärrechtswesen im antiken Rom fehlte in Zeiten der Republik und in den ersten Zeiten des Prinzipats eine kodifizierte Rechtsordnung in Form eines Militärstrafrechts. Die Legitimation der Rechtsprechung innerhalb der Armee wurde anfänglich … Deutsch Wikipedia
Außereheliches Kind — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… … Deutsch Wikipedia
Ehelich — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… … Deutsch Wikipedia
Ehelichkeit — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… … Deutsch Wikipedia
Europäisches Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… … Deutsch Wikipedia
Unehelich — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… … Deutsch Wikipedia